Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Global Bet Holding GmbH; Fair Games GmbH - BWB/Z-1601 | Bundeswettbewerbsbehörde

Global Bet Holding GmbH; Fair Games GmbH

BWB/Z-1601

05.12.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Global Bet Holding GmbH (Österreich) beabsichtigt, indirekt durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft F.G.S.-INTER-CORPO Holding Gesellschaft m.b.H. (Österreich) 95% der Geschäftsanteile der Fair Games GmbH (Österreich) und damit die alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Glücksspielbereich, insbesondere Glücksspielautomaten und Sportwetten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.01.2012 weggefallen.

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