Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WSW Energie & Wasser AG; GDF SUEZ Energie Deutschland AG; GDF SUEZ WSW Windpark Helmstadt & Co KG - BWB/Z-1597 | Bundeswettbewerbsbehörde

WSW Energie & Wasser AG; GDF SUEZ Energie Deutschland AG; GDF SUEZ WSW Windpark Helmstadt & Co KG

BWB/Z-1597

30.11.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 49% der Anteile an GDF SUEZ WSW Windpark Helmstadt & Co KG, Berlin, Deutschland, durch WSW Energie & Wasser AG, Wuppertal, Deutschland, von GDF SUEZ Energie Deutschland AG, Berlin, Deutschland, die 51% der Anteile halten wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Elektrizitätswirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2011 weggefallen.

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