Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LINZ GAS/WÄRME GmbH; SWH-Strom und Wärme aus Holz, Heizwerke Errichtungs- Betriebs GmbH - BWB/Z-1595 | Bundeswettbewerbsbehörde

LINZ GAS/WÄRME GmbH; SWH-Strom und Wärme aus Holz, Heizwerke Errichtungs- Betriebs GmbH

BWB/Z-1595

29.11.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die LINZ GAS/WÄRME GmbH (4021 Linz) beabsichtigt den Erwerb der Betriebsstätte Biomasse Heizwerk Tragwein von der SWH-Strom und Wärme aus Holz, Heizwerke Errichtungs- Betriebs GmbH (5082 Grödig). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wärmemarkt (Raumwärmeerzeugung für Heizung und Gebrauchswarmwasser sowie Wärmeversorgung an Endkunden; Markt der Erzeugung und der Lieferung von Biomasse).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 27.12.2011 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen, da ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss nicht vorliegt.

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