Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dätwyler Holding AG; Phoenix Dichtungstechnik GmbH
BWB/Z-1593
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Dätwyler Sealing Technologies Deutschland GmbH, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Dätwyler Holding AG, Schweiz, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände des Geschäftsbereichs Profiles & Frames von Phoenix Dichtungstechnik GmbH, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Elastomerprofilabdichtungen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2011 weggefallen.