Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Haselsteiner Familien-Privatstiftung; A.H.S. Betriebs- und Verwaltungsges.m.b.H.; STRABAG SE; Klinik für Psychosomatik und psychiatrische Rehabilitation GmbH - BWB/Z-1583 | Bundeswettbewerbsbehörde

Haselsteiner Familien-Privatstiftung; A.H.S. Betriebs- und Verwaltungsges.m.b.H.; STRABAG SE; Klinik für Psychosomatik und psychiatrische Rehabilitation GmbH

BWB/Z-1583

21.11.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, FN 67948z, Ortenburgerstraße 27, 9800 Spittal an der Drau, und die A.H.S. Betriebs- und Verwaltungsges.m.b.H., FN 89493h, Billrothstraße 1, 9800 Spittal an der Drau, beabsichtigen, jeweils 26% der Geschäftsanteile an der Klinik für Psychosomatik und psychiatrische Rehabilitation GmbH, FN 250263i, Billrothstraße 1, 9800 Spittal an der Drau, von der STRABAG SE, FN 88983h,Triglavstraße 9, 9500 Villach, zu erwerben. Die Gesellschaft soll eine Klinik für Psychosomatik und psychiatrische Rehabilitation in Millstatt errichten und betreiben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2011 weggefallen.

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