Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Savena Corporate SAS; Manacor Holdings NV - BWB/Z-1580 | Bundeswettbewerbsbehörde

Savena Corporate SAS; Manacor Holdings NV

BWB/Z-1580

17.11.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Savena Corporate SAS (Frankreich) beabsichtigt, durch ihre alleinig gehaltene Tochtergesellschaft Saveur SAS 100 % der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Manacor Holdings NV (Belgien) und somit indirekt über Sfinc NV (Belgien) sowie deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft hauptsächlich den Sektor für Lebensmittelverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2011 weggefallen.

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