Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Honeywell International Inc.; King´s Safetywear Limited - BWB/Z-1577 | Bundeswettbewerbsbehörde

Honeywell International Inc.; King´s Safetywear Limited

BWB/Z-1577

11.11.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Honeywell International Inc. (USA) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile der King´s Safetywear Limited (Singapur) und damit die alleinige Kontrolle über das Unternehmen einschließlich seiner weltweiten Tochtergesellschaften zu erwerben.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Sicherheitsschuhen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.12.2011 weggefallen.

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