Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HELLWEG Die Profi-Baumärkte GmbH & Co. KG; BayWa AG - BWB/Z-1576 | Bundeswettbewerbsbehörde

HELLWEG Die Profi-Baumärkte GmbH & Co. KG; BayWa AG

BWB/Z-1576

10.11.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft die Gründung der BayWa Bau & Gartenmärkte GmbH & Co. KG ("BGM KG") in Deutschland durch HELLWEG Die Profi-Baumärkte GmbH & Co. KG, Deutschland und BayWa AG, Deutschland. Hellweg und BayWa werden gemeinsame Kontrolle an BGM KG halten. Hellweg wird über ein mit ihr verbundenes Unternehmen zunächst 50% der Geschäftsanteile der BGM KG und weitere 50% der Geschäftsanteile der BGM KG von der BayWa in einem oder mehreren Schritten bis zum 31.12.2021 erwerben. Die geplante Transaktion betrifft den Geschäftsbereich Bau- und Gartenmärkte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.12.2011 weggefallen.

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