Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Paragon Fund I GmbH & Co. KG; The Paragon Parallel Fund I GmbH & Co. KG; Triton II LuxCo 2 S.à r.l. - BWB/Z-1569 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Paragon Fund I GmbH & Co. KG; The Paragon Parallel Fund I GmbH & Co. KG; Triton II LuxCo 2 S.à r.l.

BWB/Z-1569

07.11.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Paragon Fund I GmbH & Co. KG, Deutschland und The Paragon Parallel Fund I GmbH & Co. KG, Deutschland beabsichtigen, eine Minderheitsbeteiligung von insgesamt rund 27,8% der Anteile an der Triton II LuxCo 2 S.à r.l., Luxemburg und damit mittelbar an (i) EUROPART Holding GmbH, Deutschland, (ii) EUROPART WFZ Schomäker Technischer Handel GmbH, Deutschland und (iii) Pederzani Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Ersatz- und Zubehörteilen für Nutzfahrzeuge und Busse für den unabhängigen Ersatzteilmarkt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.12.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.11.2011 weggefallen.

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