Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Oracle Corporation; Endeca Acquisition Sub Corporation; Endeca Technologies, Inc. - BWB/Z-1565 | Bundeswettbewerbsbehörde

Oracle Corporation; Endeca Acquisition Sub Corporation; Endeca Technologies, Inc.

BWB/Z-1565

02.11.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Oracle Corporation, USA beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle über Endeca Technologies, Inc., USA im Wege einer Fusion mit Endeca Acquisition Sub Corporation, einer zu 100% im Eigentum von Oracle stehenden Zweckgesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Unternehmenssoftwarelösungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2011 weggefallen.

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