Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

All for One Midmarket AG; STEEB Anwendungssysteme GmbH - BWB/Z-1563 | Bundeswettbewerbsbehörde

All for One Midmarket AG; STEEB Anwendungssysteme GmbH

BWB/Z-1563

31.10.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die All for One Midmarket AG (Gottlieb-Manz-Straße 1, D-70794 Filderstadt-Bernhausen) beabsichtigt, von der SAP AG (Dietmar-Hopp-Allee 16, D-69190 Walldorf) sämtliche Geschäftsanteile an der STEEB Anwendungssysteme GmbH (Heilbronner Straße 4, D-74232 Abstatt) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Dienstleistungen, insbesondere IT-Beratung, Systemintegration, Ausbildung und Wartung, Outsourcing und Anwendungsmanagement.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht