Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brenntag AG; Multisol Group Limited; Zenteum Limited - BWB/Z-1561 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brenntag AG; Multisol Group Limited; Zenteum Limited

BWB/Z-1561

27.10.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Am 01.09.2011 hat die Brenntag AG (Brenntag) den Erwerb von 100% der Anteile an der Multisol Group Limited (Multisol) einschließlich Zenteum Limited (Zenteum) bekannt gegeben. Zenteum wird vor Vollzug der Transaktion ein 100%iges Tochterunternehmen von Multisol sein. Mit Vollzug der Transaktion erwirbt Brenntag alleinige Kontrolle über Multisol. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Spezialchemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.11.2011 weggefallen.

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