Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sun Capital Partners V, L.P.; Pregis Rigid Packaging Limited; Kobusch Packaging for Egypt, LLC; Kobusch-Sengewald GmbH; Sengewald Klinikprodukte GmbH - BWB/Z-1559 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sun Capital Partners V, L.P.; Pregis Rigid Packaging Limited; Kobusch Packaging for Egypt, LLC; Kobusch-Sengewald GmbH; Sengewald Klinikprodukte GmbH

BWB/Z-1559

25.10.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sun Capital Partners V, L.P. (USA) beabsichtigt - indirekt durch ein Akquisitionsvehikel - das gesamte Stammkapital der Pregis Rigid Packaging Limited (Vereinigtes Königreich), der Kobusch Packaging for Egypt, LLC (Ägypten) und der Kobusch-Sengewald GmbH (Deutschland) einschließlich bestimmter Vermögenswerte der Sengewald Klinikprodukte GmbH (Deutschland) und dadurch die alleinige Kontrolle über die Zielgesellschaften zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebs von flexiblen Verpackungen und formstabilen Kunststoffverpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2011 weggefallen.

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