Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG; IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr - BWB/Z-1553 | Bundeswettbewerbsbehörde

INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG; IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr

BWB/Z-1553

19.10.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt (zusätzlich zur bestehenden indirekten, nicht kontrollierenden 20%igen Minderheitsbeteiligung) über ihre Tochtergesellschaft Schaeffler Technologies GmbH & Co. KG, Deutschland, weitere 10% der Anteile an der IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr, Deutschland, zu erwerben und damit (mittelbar) eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% (insgesamt 30%) an der IVA zu erreichen. Der Zusammenschluss betrifft die Forschung und Entwicklung im Automobilbereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2011 weggefallen.

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