Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH; EVN Wärme GmbH - BWB/Z-1551 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH; EVN Wärme GmbH

BWB/Z-1551

18.10.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Bildung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens durch die Energie AG Oberösterreich Wärme GmbH und die EVN Wärme GmbH in Form der Erzeugungsgesellschaft Bioenergie Steyr GmbH, mit dem Sitz in 4441 Ramingdorf und der Verteilgesellschaft Fernwärme Steyr GmbH, mit Sitz in 4400 Steyr zum Betrieb eines Fernwärmeverteilnetzes und zur Wärmeversorgung in Steyr.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Fernwärmeversorgung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.11.2011 weggefallen.

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