Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quanmax AG; grosso holding Gesellschaft mbH; S & T System Integration & Technology Distribution AG - BWB/Z-1550 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quanmax AG; grosso holding Gesellschaft mbH; S & T System Integration & Technology Distribution AG

BWB/Z-1550

18.10.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Quanmax AG sowie die grosso holding Gesellschaft mbH beabsichtigen bis 31.12.2012 gemeinsam maximal ca. 80,40% des Grundkapitals der S & T System Integration & Technology Distribution AG, FN 47292 y, zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Software und IT-Services.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2011 weggefallen.

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