Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BDT Capital Partners, LLC; Colfax Corporation - BWB/Z-1548 | Bundeswettbewerbsbehörde

BDT Capital Partners, LLC; Colfax Corporation

BWB/Z-1548

14.10.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BDT Capital Partners, LLC (USA) beabsichtigt, indirekt durch BDT CF Acquisition Vehicle, LLC (USA) eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von ca. 29% der Anteile an Colfax Corporation (USA) zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Pumpen, Gaskompressoren, Schweißzusätzen und Industrieventilatoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.11.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht