Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sun Capital Partners V, L.P.; Saturn Electronics & Engineering, Inc. - BWB/Z-1547 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sun Capital Partners V, L.P.; Saturn Electronics & Engineering, Inc.

BWB/Z-1547

11.10.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sun Capital Partners V, L.P. (USA)  beabsichtigt - indirekt durch ein in ihrem Alleineigentum stehendes Akquisitionsvehikel - 100% der Aktien an und somit die alleinige Kontrolle über Saturn Electronics & Engineering, Inc. (USA) inklusive ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Kabelbäumen, Magnetspulen und elektrischen Komponenten hauptsächlich für Anwendungszwecke in der Automobilindustrie.  

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2011 weggefallen.

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