Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Siemens Bacon GmbH & Co KG; BABAK Gebäudetechnik GmbH; Elektro Bostelmann Service GmbH - BWB/Z-1541 | Bundeswettbewerbsbehörde

Siemens Bacon GmbH & Co KG; BABAK Gebäudetechnik GmbH; Elektro Bostelmann Service GmbH

BWB/Z-1541

16.09.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Siemens Bacon GmbH & Co KG plant den Erwerb von 100% der Anteile an der BABAK Gebäudetechnik GmbH und deren Tochter Elektro Bostelmann Service GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Gebäudetechnikanlagenbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.10.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2011 weggefallen.

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