Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Airbus Operations GmbH; PFW Aerospace AG - BWB/Z-1540 | Bundeswettbewerbsbehörde

Airbus Operations GmbH; PFW Aerospace AG

BWB/Z-1540

16.09.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Airbus Operations GmbH, eine Tochtergesellschaft der EADS, beabsichtigt, 51% der Anteile an der PFW Aerospace AG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Luftfahrtversorgung (Rohrsysteme, Flugzeugstrukturen und andere metallische Bauteile, Frachtladesysteme, Ingenieurdienstleistungen).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2011 weggefallen.

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