Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IHC Holding & Consulting GmbH; Vivocell Biosolutions GmbH & Co KG; Vivocell Biosolutions GmbH - BWB/Z-1535 | Bundeswettbewerbsbehörde

IHC Holding & Consulting GmbH; Vivocell Biosolutions GmbH & Co KG; Vivocell Biosolutions GmbH

BWB/Z-1535

09.09.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 70% der Anteile an der Vivocell Biosolutions GmbH & Co KG und der Vivocell Biosolutions GmbH (Graz, Österreich) von VivoCell Biosolutions AG (Zug, Schweiz) durch IHC Holding & Consulting GmbH (Linz, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Sammlung, Gewinnung, Aufbewahrung und Weitergabe adulter Stammzellen aus Nabelschnurblut.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.10.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2011 weggefallen.

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