Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heinz Hermann Thiele; Vossloh AG - BWB/Z-1533 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heinz Hermann Thiele; Vossloh AG

BWB/Z-1533

08.09.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erreichen oder Überschreiten eines Beteiligungsgrades von 25% an Vossloh AG (Deutschland) durch Herrn Heinz Hermann Thiele (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Schienenfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Am 19.10.2011 wurde die Zusammenschlussanmeldung vom Anmelder Heinz Hermann Thiele zurückgezogen. Eine allfällige Durchführung des Zusammenschlusses würde gegen das Durchführungsverbot des § 17 KartG 2005 fallen.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 05.10.2011

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 05.10.2011

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