Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Siemens AG; Interturbo GmbH; OJSC Power Machines
BWB/Z-1532
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigte Aufstockung der Anteile an Interturbo GmbH, Moskau von 45% auf 65% durch indirekten Anteilserwerb sowie indirekter Erwerb von 65% der Anteile am Geschäftsbereich Gas- und Dampfturbinenkraftwerksausrüstung in Russland, den übrigen GUS-Staaten und der Ukraine von OJSC Power Machines, Moskau durch die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Gasturbinen sowie Vertrieb und Wartung von Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerksausrüstung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.10.2011 weggefallen.