Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Passavant-Geiger GmbH; Diemme SpA - BWB/Z-1529 | Bundeswettbewerbsbehörde

Passavant-Geiger GmbH; Diemme SpA

BWB/Z-1529

05.09.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von 80% der Anteile einer von Diemme SpA abzuspaltenden neuen Gesellschaft durch Passavant-Geiger GmbH (Aarbergen, Deutschland), welche zu 100% zu Bilfinger Berger Facility Services GmbH gehört. Letztere ist wiederum eine 100%ige Tochter der Bilfinger Berger SE (Mannheim, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Herstellung und Vertrieb von Schlammentwässerung und Filtration. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht