Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UNIQA Personenversicherung AG; PKB Privatkliniken Beteiligungs-GmbH; PremiQaMed Management GmbH - BWB/Z-1527 | Bundeswettbewerbsbehörde

UNIQA Personenversicherung AG; PKB Privatkliniken Beteiligungs-GmbH; PremiQaMed Management GmbH

BWB/Z-1527

01.09.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der alleinigen Kontrolle der UNIQA Personenversicherung AG, Wien an der PKB Privatkliniken Beteiligungs-GmbH, Wien und der PremiQaMed Management GmbH (vormals Humanomed Krankenhaus Management GmbH), Wien.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Krankenhausdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2011 weggefallen.

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