Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Henkel Hong Kong Holding Limited; Tiande Chemical Holdings Limited - BWB/Z-1525 | Bundeswettbewerbsbehörde

Henkel Hong Kong Holding Limited; Tiande Chemical Holdings Limited

BWB/Z-1525

26.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Henkel Hong Kong Holding Limited (Hong Kong) und Tiande Chemical Holdings Limited (Cayman Islands) beabsichtigen, eine gemeinsam kontrollierte Gesellschaft mit Sitz in Hong Kong zu errichten, die in weiterer Folge eine 100%ige Tochtergesellschaft mit Sitz in China gründen wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung, Marketing und den Verkauf von einer Spezialchemikalie für die industrielle Verwendung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2011 weggefallen.

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