Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CVC-Fonds; ConvergEx Holdings, LLC
BWB/Z-1524
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Im Wege einer Fusion beabsichtigen Fondsgesellschaften, die durch mit dem privaten Investment- und Beratungsunternehmen CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. (Luxemburg) verbundene Unternehmen beraten und verwaltet werden, die Mehrheit der Anteile an ConvergEx Holdings, LLC (USA) und damit die alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen einschließlich seiner Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen und technologiebasierte Dienstleistungen für Vermögensverwalter, Hedgefonds, Börsenhändler und Finanzvermittlungsmakler, also den Bereich Investmenttechnologie und Investmentdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.09.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2011 weggefallen.