Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Altas Copco Holding GmbH; SCA Schucker Gruppe - BWB/Z-1522 | Bundeswettbewerbsbehörde

Altas Copco Holding GmbH; SCA Schucker Gruppe

BWB/Z-1522

23.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Atlas Copco Beteiligungs GmbH beabsichtigt, 100% der Geschäftsanteile der SCA Schucker Verwaltungs-GmbH und den gesamten Kommanditanteil an der SCA Schucker GmbH & Co KG sowie 100% der Geschäftsanteile an den ausländischen Gesellschaften der SCA Schucker Gruppe und damit alleinige Kontrolle an der SCA Schucker Gruppe von Josef Schucker und der Gamma Beteiligungsgesellschaft mbH zu erwerben. Die Altas Copco Holding GmbH erwirbt von Josef Schucker diejenigen Grundstücke, die von der SCA Schucker Gruppe in Deutschland genutzt werden. Das geplante Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Kaltleimauftragungssysteme, Versiegelungs-/Dichtstoffauftragungssysteme und Auftragungssysteme für wasserverdünnbare Beschichtungsstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2011 weggefallen.

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