Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Manwin Holding S.à.r.l.; Playboy Enterprises, Inc. - BWB/Z-1521 | Bundeswettbewerbsbehörde

Manwin Holding S.à.r.l.; Playboy Enterprises, Inc.

BWB/Z-1521

23.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Manwin Holding S à.r.l., 49, Route d´Arlon Luxembourg 1140, Luxembourg erwirbt über Tochtergesellschaften von der Playboy Enterprises, Inc., 680 North Lake Shore Drive, Chicago, IL 60611, USA und deren Tochtergesellschaften Vermögenswerte, Fernsehrechte und Onlinerechte an bestimmten Websites. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Verbreitung von Erotikunterhaltung für Erwachsene.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.09.2011 weggefallen.

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