Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BEGAS Energie AG; Esterhazy Betriebe AG; Windpark Mittelburgenland GmbH; TSB Troubleshooting und Beteiligungsverwaltungs GmbH - BWB/Z-1517 | Bundeswettbewerbsbehörde

BEGAS Energie AG; Esterhazy Betriebe AG; Windpark Mittelburgenland GmbH; TSB Troubleshooting und Beteiligungsverwaltungs GmbH

BWB/Z-1517

22.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die TSB Troubleshooting und Beteiligungsverwaltungs GmbH hat die Absicht, jeweils 33,33% der Anteile an der Windpark Mittelburgenland GmbH an die BEGAS Energie AG und die Esterhazy Betriebe AG abzutreten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Erzeugung und den Verkauf von Strom.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.09.2011 weggefallen.

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