Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IGO Immobiliengesellschaft mbH; Ortner Ges.m.b.H.; ELIN GmbH & Co KG; Siemens Bacon GmbH & Co KG; Siemens Bacon GmbH
BWB/Z-1513
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die zur Ortner-Gruppe gehörende IGO Immobiliengesellschaft mbH plant (gemeinsam mit der Ortner Ges.m.b.H.), ihre bestehenden 50% Beteiligungen an ELIN GmbH & Co KG und Siemens Bacon GmbH & Co KG und an deren Komplementärgesellschaften auf jeweils insgesamt 100% zu erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Gebäudetechnikanlagenbau.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.09.2011 weggefallen.