Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Archer Daniels Midland Nederland B.V.; "Elstar Oils" Spolka Akcyjna - BWB/Z-1512 | Bundeswettbewerbsbehörde

Archer Daniels Midland Nederland B.V.; "Elstar Oils" Spolka Akcyjna

BWB/Z-1512

17.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Archer Daniels Midland Nederland B.V. (Niederlande) beabsichtigt den Erwerb der alleinigen Kontrolle über "Elstar Oils" Spolka Akcyjna (Polen). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Ölsaaten und Biodiesel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.09.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht