Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Barclays PLC; IN tIME Holding GmbH - BWB/Z-1510 | Bundeswettbewerbsbehörde

Barclays PLC; IN tIME Holding GmbH

BWB/Z-1510

12.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 100% der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an der IN tIME Holding GmbH (Hannover, Deutschland) durch vom Barclays-Geschäftsbereich Barclays Private Equity der Barclays PLC (London, Vereinigtes Königreich) beratene Fonds, über die zu diesem Zweck gegründete und von ihnen kontrollierte Gesellschaft Telo Drei Vermögensverwaltung GmbH (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Expresslogistik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2011 weggefallen.

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