Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quadriga Capital Business Holding LP; Kinetics Germany GmbH - BWB/Z-1507 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quadriga Capital Business Holding LP; Kinetics Germany GmbH

BWB/Z-1507

05.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Quadriga Capital Business Holding LP, St. Helier, Jersey, eine Fondsgesellschaft der Quadriga Capital Gruppe beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Kinetics Germany GmbH, Eschau-Hobbach, Bundesrepublik Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Entwicklung und Fertigung von Industrieanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.09.2011 weggefallen.

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