Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kühne + Nagel International AG; Kühne + Nagel Investments B.V.; J. van de Put Fresh Cargo Handling B.V.; J. van de Put B.V. - BWB/Z-1504 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kühne + Nagel International AG; Kühne + Nagel Investments B.V.; J. van de Put Fresh Cargo Handling B.V.; J. van de Put B.V.

BWB/Z-1504

04.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 100% der Anteile an der J. van de Put Fresh Cargo Handling B.V. sowie an der J. van de Put B.V. durch die Kühne + Nagel Investments B.V., eine 100%ige Tochtergesellschaft der Kühne + Nagel International AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Speditionsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2011 weggefallen.

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