Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG SE; Familie G. Eisenhauer Vermögensverwaltung KG - BWB/Z-1503 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG SE; Familie G. Eisenhauer Vermögensverwaltung KG

BWB/Z-1503

04.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach, beabsichtigt im Wege von Zwischenholdings 51% an 15 Projektgesellschaften, die zusammen 14 Offshore-Windprojekte in der Nordsee entwickeln, von der Familie G. Eisenhauer Vermögensverwaltung KG, HRA 2413, Amtsgericht Aurich, Gartenstraße 26, 26556 Westerholt, Deutschland (bzw deren Holdinggesellschaften) zu erwerben. Weiters ist beabsichtigt, im Wege von Zwischenholdings 51% an einer gemeinsamen Service-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland zu erwerben, welche die Projekte weiter entwickeln soll. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Bauarbeiten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2011 weggefallen.

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