Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Twentieth Century Fox Innovations, Inc.; Warner Bros. Entertainment, Inc.; SanDisk Corporation; Western Digital Technologies, Inc. - BWB/Z-1502 | Bundeswettbewerbsbehörde

Twentieth Century Fox Innovations, Inc.; Warner Bros. Entertainment, Inc.; SanDisk Corporation; Western Digital Technologies, Inc.

BWB/Z-1502

04.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Twentieth Century Fox Innovations, Inc., Warner Bros. Entertainment, Inc., SanDisk Corporation und Western Digital Technologies, Inc. (alle USA) beabsichtigen, unter dem Namen Secure Storage Association eine Limited Liability Company nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware zu gründen, an der jede der Beteiligten 25% des Kapitals und der Stimmrechte sowie die gemeinsame Kontrolle erwerben wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Vermarktung einer neuen Systemarchitektur für eine Digital Rights Management Technologie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2011 weggefallen.

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