Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Canada Pension Plan Investment Board; Kinetic Concepts, Inc. - BWB/Z-1501 | Bundeswettbewerbsbehörde

Canada Pension Plan Investment Board; Kinetic Concepts, Inc.

BWB/Z-1501

02.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Canada Pension Plan Investment Board, Kanada, eine im privaten Sektor tätige Investment-Management-Organisation, beabsichtigt, indirekt über Chiron Holdings Inc., USA, und deren 100%ige Zweckgesellschaft Chiron Merger Sub, Inc., USA, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung im Ausmaß von 25,11% an der Kinetic Concepts, Inc., Texas, USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Verkauf von Produkten zur fortgeschrittenen Wundversorgung, von Produkten im Bereich der Geweberekonstruktion sowie von Spezialkrankenhausbetten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2011 weggefallen.

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