Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH; Jumbo Touristik GmbH - BWB/Z-1500 | Bundeswettbewerbsbehörde

Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH; Jumbo Touristik GmbH

BWB/Z-1500

02.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Einbringung des Teilbetriebs "Veranstaltungsgeschäft" der Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH in die Jumbo Touristik GmbH und Erwerb von Anteilen an der Jumbo Touristik GmbH durch Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH bis zu einem Gesamtausmaß von 76%. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Reiseveranstaltung und Reisevermittlung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2011 weggefallen.

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