Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ABB Ltd; AB Lorentzen & Wettre - BWB/Z-1499 | Bundeswettbewerbsbehörde

ABB Ltd; AB Lorentzen & Wettre

BWB/Z-1499

01.08.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ABB Ltd (Zürich, Schweiz) plant, über ihre indirekte 100%ige Tochtergesellschaft ABB AB 100% der Anteile an AB Lorentzen & Wettre (Kista, Schweden) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Mess- und Prüfgeräte für die Papier- und Zellstoffindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2011 weggefallen.

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