Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NPM Capital N.V.; ACTA*B.V. - BWB/Z-1497 | Bundeswettbewerbsbehörde

NPM Capital N.V.; ACTA*B.V.

BWB/Z-1497

29.07.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NPM Capital N.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) beabsichtigt, zumindest 49% der Stimmrechte an der ACTA*Holding B.V. mit Sitz in Rijswijk (Niederlande) zu erwerben. ACTA*Holding B.V. wird über 100% der Anteile an ACTA*B.V. (detto Rijswijk) verfügen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Zertifizierung sowie Untersuchung, Inspektion und Monitoring von Gefahrstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2011 weggefallen.

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