Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EADS (European Aeronautic Defence and Space Company); Airbus S.A.S.; SATAIR A/S - BWB/Z-1494 | Bundeswettbewerbsbehörde

EADS (European Aeronautic Defence and Space Company); Airbus S.A.S.; SATAIR A/S

BWB/Z-1494

27.07.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über und aller Anteile an SATAIR A/S im Rahmen eines öffentlichen Angebotsverfahrens nach dänischem Recht durch EADS (European Aeronautic Defence and Space Company). EADS ist über ihre Tochtergesellschaften Airbus, Eurocopter, Astrium und Cassidian weltweit in der Herstellung und im Marketing von Verkehrs- und Militärflugzeugen, Telekommunikationstechnik, Verteidigungs- und Sicherheitssystemen, Satelliten, Trägersystemen und Weltraum-Infrastruktursystemen tätig. Satair ist primär im Bereich Flugzeugteilevertrieb tätig. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft somit den Geschäftsbereich Vertrieb von Flugzeugersatzteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2011 weggefallen.

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