Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Charterhouse Capital Limited; Hellios Sweet B.V.; Hillary B.V. - BWB/Z-1493 | Bundeswettbewerbsbehörde

Charterhouse Capital Limited; Hellios Sweet B.V.; Hillary B.V.

BWB/Z-1493

25.07.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Charterhouse Capital Limited (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, 53,42% der Gesellschaftsanteile an Hillary B.V. (Niederlande) zu erwerben. Parallel dazu beabsichtigt Hellios Sweet B.V. (Niederlande), 29,74% der Gesellschaftsanteile an Hillary B.V. zu erwerben. Da Charterhouse Capital Limited beabsichtigt, mittels eines "Golden Share" Mechanismus zugleich Kontrolle über Hellios Sweet B.V. auszuüben, soll Charterhouse Capital Limited schlussendlich Hillary B.V. alleine kontrollieren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Zurverfügungstellung von Unternehmens-, Finanz- und Kreditinformationen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2011 weggefallen.

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