Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
H.I.G. Europe Capital Partners, L.P.; Hanlo Fertighaus GmbH
BWB/Z-1491
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Im Wege eines Erwerbs von Anteilen beabsichtigt H.I.G. Europe Capital Partners, L.P., Cayman Islands, indirekt durch ein neu gegründetes Akquisitionsvehikel, die alleinige Kontrolle über Hanlo Fertighaus Gesellschaft m.b.H. (Österreich), "Bau mein Haus" GmbH (Österreich), Hanlo-Fertighaus Gesellschaft m.b.H. & Co Kommanditgesellschaft (Österreich), Hanlo-Haus-Vertriebsgesellschaft mbH (Deutschland), Baumein-Haus GmbH (Deutschland), Bau-mein-Haus Vertriebsgesellschaft mbH (Deutschland), Freiwalder Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (Deutschland), Fertighaus-produktionsgesellschaft Freiwalde mbH und "fertigteilhausproduktionsgesellschaft Freiwalde mbH" (Deutschland) einschließlich sämtlicher Tochtergesellschaften zu erwerben.Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Fertigwohnhäusern.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2011.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2011 weggefallen.