Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; Daimler AG - BWB/Z-1481 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; Daimler AG

BWB/Z-1481

13.07.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Traktions-Elektromotoren für Voll-Elektrofahrzeuge und Hybrid-Elektrofahrzeuge zwischen Robert Bosch GmbH, Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland und Daimler AG, Stuttgart, Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2011 weggefallen.

zurück zur Übersicht