Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pfeiffer HandelsgmbH; Konsumgenossenschaft Salzkammergut - BWB/Z-1480 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pfeiffer HandelsgmbH; Konsumgenossenschaft Salzkammergut

BWB/Z-1480

08.07.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb wesentlicher Unternehmensteile sowie eines beherrschenden Einflusses hinsichtlich folgender Filialen der in Insolvenz befindlichen Konsumgenossenschaft Salzkammergut registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Bad Goisern, im Wege eines Asset Deals und des Erwerbs von Hauptbestandrechten durch eine von der Pfeiffer HandelsgmbH, Traun, alleine beherrschte Zwischengesellschaft:a) 4820 Bad Ischl, Auböckplatz 12;b) 4820 Bad Ischl, Kaltenbachstraße 26b;c) 4823 Steeg, St. Agatha 38;d) 4830 Hallstatt, Kernmagazinplatz 23;e) 4831 Obertraun, Obertraun 94;f) 5523 Lungötz, Neubach 33;g) 5524 Annaberg, Annaberg 87;h) 4822 Bad Goisern, Obere Marktstraße 9.Der Zusammenschluss betrifft den Lebensmitteleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.07.2011 weggefallen.

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