Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

aws Mittelstandfonds Beteiligungs GmbH & Co KG; O.L.S. Handels G.m.b.H. - BWB/Z-1478 | Bundeswettbewerbsbehörde

aws Mittelstandfonds Beteiligungs GmbH & Co KG; O.L.S. Handels G.m.b.H.

BWB/Z-1478

06.07.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Anteils von 44,75 % an O.L.S. Handels G.m.b.H., Wien, durch aws Mittelstandfonds Beteiligungs GmbH & Co KG, Wien, von I-D Privatstiftung, Wien.Der Zusammenschluss betrifft den Einzelhandel mit Modebekleidung und Accessoires.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.08.2011 weggefallen.

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