Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ZFHN Zukunftsfonds Heilbronn GmbH & Co KG; Koniklijke Philips Electronics N.V.; Medimetrics Personal Drug Deliveries B.V. - BWB/Z-1475 | Bundeswettbewerbsbehörde

ZFHN Zukunftsfonds Heilbronn GmbH & Co KG; Koniklijke Philips Electronics N.V.; Medimetrics Personal Drug Deliveries B.V.

BWB/Z-1475

04.07.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ZFHN Zukunftsfonds Heilbronn gmbH & Co KG, eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft mit Sitz in Heilbronn, Deutschland, beabsichtigt, von der Koniklijke Philips Electronics N.V., Niederlande, 48,6 % der Anteile und damit alleinige Kontrolle an der Medimetrics Personal Drug Deliveries B.V., Niederlande, zu erwerben.Der Zusammenschluss betrifft Forschung, Entwicklung und Vertrieb eines Systems zur oralen Wirkstoffverabreichung per Einwegkapsel im medizinischen Bereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2011 weggefallen.

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