Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gilde IV Management B.V.; Spandex Gruppe - BWB/Z-1473 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gilde IV Management B.V.; Spandex Gruppe

BWB/Z-1473

04.07.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gilde IV Management B.V., Niederlande, beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die Spandex GmbH (Österreich), Gerber Scientific International (Sweden) AB (Schweden), Spandex Limited (Vereinigtes Königreich), Spandex AG (Schweiz) und Gerber Scientific International (Australia) Pty. Ltd. (Australien) sowie folgende 100%-ige Tochtergesellschaften der Spandex Limited zu erwerben: Spandex s.r.o. (Slowakei), Spandex SyndiCUT s.r.o. (Tschechische Republik), Spandex Benelux NV (Belgien), Spandex Benelux BV  (Niederlande), Gerber Scientific International (Italy) srl (Italien), H. Brunner GmbH (Deutschland), Gerber Scientific International (Spain) SA (Spanien) und Spandex France SAS (Frankreich).Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Materialien für die Schilderherstellung sowie für Digitaldruck.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.08.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2011 weggefallen.

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