Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eaton Corporation; Begerow Gruppe - BWB/Z-1470 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eaton Corporation; Begerow Gruppe

BWB/Z-1470

30.06.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die geplante Transaktion betrifft im Wege eines gemischten Share- und Assetdeals den Erwerb aller Anteile der E. Begerow GmbH & Co, BECO Verwaltungs-GmbH und SIHA-Getränkeschutz GmbH (alle Deutschland) sowie den Erwerb von Liegenschaften, die von der Begerow Gruppe gemietet werden, durch Eaton Corporation, USA. Verkäuferin ist Frau Christa Tesch, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Flüssigkeitsfilterprozesse.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2011 weggefallen.

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